Der folgende Artikel stammt von meiner Gastautorin Katharina Tolle. Die Infos beziehen sich auf die Landesbibliothek von Brandenburg, doch auch Selfpublisher*innen aus anderen Bundesländern können sicher einen Nutzen daraus ziehen.
Das Buch ist fertig. Du hast gerade die PDF-Version erstellt. Und nun dürfen andere Menschen es lesen! Yeah! Es ist ein Tag zum Feiern, und vermutlich hast du Lust, jetzt erst mal etwas zu tun, was nichts, aber auch gar nichts, mit dem Buch zu tun hat.
Doch halt, es gibt eine Sache, die du nicht vergessen solltest. Und damit meine ich nicht die Werbung fürs Buch (obwohl die auch wichtig ist). Ich meine die Information an deine Landesbibliothek.
Je nach Bundesland, in dem du lebst, gibt es hier unterschiedliche Regelungen. Ich wohne in Brandenburg und beziehe mich auf das brandenburgische Recht. Myna hat mir schon erzählt, dass es bei ihr in Baden-Württemberg ähnlich läuft.
Also, stell die Sektflasche kalt, und bis der Sekt dann kalt ist, haben wir gemeinsam das Pflichtexemplar deines Buches an die Landesbibliothek geschickt. 😊
Welche Bücher müssen gemeldet werden?
Es müssen alle Bücher und E-Books gemeldet werden, die im entsprechenden Bundesland erscheinen. Das gilt also auch für Selfpublisher*innen und es gilt auch unabhängig davon, ob du ein Buch über Amazon verkaufst oder im Buchhandel oder nur über deine eigene Homepage.
Wann müssen die Bücher gemeldet werden?
Bei Erscheinen, und bei jeder Neuauflage.
Wie melde ich ein Buch?
Das erkläre ich dir jetzt Schritt für Schritt.
Schritt 1: Welche Art von Publikation?
Die Anmeldung läuft über das Portal https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/publish
Als Erstes musst du auswählen, ob es sich um eine Einzelpublikation (wie ein Buch) oder etwas anderes (z. B. Kartenmaterial oder Musiknoten) handelt.
Schritt 2: Buch hochladen
Dann lädst du eine PDF-Datei des Dokuments hoch. Achte darauf, dass im Dateinamen keine Leerzeichen vorkommen – die sind nicht erlaubt.
Schritt 3: Leitlinien akzeptieren
Du musst auch die Leitlinien akzeptieren. Da steht drin, was die Bibliothek mit deinem PDF macht und welches Urheberrecht gilt. Zum Urheberrecht kannst du später auch noch Spezifikationen vornehmen.
Schritt 4: Veröffentlichungsort
Auf der nächsten Seite geht es dann weiter mit dem Veröffentlichungsort: Du trägst zunächst deinen Landkreis ein und dann die Gemeinde oder Stadt.
Schritt 5: Beteiligte eintragen
Danach trägst du alle Autor*innen sowie sonstige Beteiligte am Werk ein. Das können Bearbeiter*innen, Illustrator*innen, Fotograf*innen oder Übersetzer*innen sein.
Übrigens können hier auch Künstler*innennamen eingetragen werden, statt eines tatsächlichen Namens.
Schritt 6: Titel, Untertitel, Inhalt
Als Nächstes folgen Titel und Untertitel sowie eine kurze Inhaltsangabe. Diese kannst du zum Beispiel vom Buchrücken oder vom Klappentext übernehmen, wenn du magst.
Schritt 7: Erscheinungsjahr
Danach trägst du nicht nur das Erscheinungsjahr des Buches ein, sondern kannst auch ein Embargo-Datum einfügen. Das bedeutet, dass die Bibliothek das Buch erst nach diesem Datum öffentlich zugänglich macht.
Das war bei mir nie nötig, aber wenn du ein späteres Verkaufsdatum ansetzt, ist es natürlich sinnvoll, auch das Veröffentlichungsdatum anzupassen.
Manche Verlage machen das auch so, dass ihre Bücher erst eine Weile nach Veröffentlichung in der Bibliothek auftauchen, damit die eiligen Leser*innen es sich selber kaufen.
Schritt 8: Weitere Mitwirkende
Die darauffolgenden Daten sind für dich als Selfpublisher*in vermutlich uninteressant: Herausgeber*innen, Urhebende Körperschaften und Verlage hast du wohl nicht. (Falls du einen Verlag hast, übernimmt dieser normalerweise die Veröffentlichung bei der Landesbibliothek.)
Schritt 9: ISBN
Weiter unten wird dann auch nach der ISBN gefragt. Diese kann, muss aber nicht eingetragen werden. Wenn du also dein Buch ohne ISBN nur über deinen eigenen Shop oder einen Zahlungsdienstleister vertreibst, lässt du es einfach leer.
Schritt 10: Schlagworte
Bei den Schlagworten musst du für jedes Schlagwort ein neues Feld anlegen, statt alle einfach mit Kommata hintereinander zu reihen. Das ist technisch zwar nur mittelmäßig gelöst, aber es geht.
Schritt 11: Klassifikation
Viel spannender ist die Klassifizierung nach der Dewey-Dezimalklassifikation (wenn du mehr dazu wissen willst, schau in den Wikipedia-Artikel zur Dewey-Klassifikation): Wo genau sortierst du dein Buch ein? Je nach gewählter oberster Kategorie kommen dann noch viele weitere Unterkategorien. Bei meinem letzten Buch war es z. B.
6 – Technik, Medizin, angewandte Wissenschaft
61 – Medizin und Gesundheit
610 – Medizin und Gesundheit
Unter 8 – Literatur gibt es auch verschiedene Unterkategorien, z. B.
83 – Deutsche und verwandte Literaturen
830 – Literaturen germanischer Sprachen, deutsche Literatur
Schritt 12: Urheberrecht
Und nun kommt auch nochmals die Frage nach dem Urheberrecht: Willst du dein Buch unter “normalem” deutschen Urheberrecht veröffentlichen oder unter einer Creative Commons Lizen?
Und willst du, dass die Menschen nur in den Räumen der Landesbibliothek Potsdam auf dein Buch zugreifen können oder digital auch anderswo?
Schritt 13: Dokument hochladen
Auf der nächsten Seite siehst du dann noch eine Zusammenfassung, und dann schickst du das Dokument ab. 😊
Wichtig ist: Nachdem du einmal die Datei hochgeladen und abgeschickt hast, kannst du sie nicht mehr verändern.
Und falls du ein physisches Buch geschrieben hast, musst du dieses auch noch gedruckt an die Landesbibliothek senden.
Geschafft!
Okay, vielleicht hört sich das gerade viel an. Aber ganz ehrlich: Die Einrichtung dauert höchstens eine Viertelstunde.
Ist dein Sekt schon kalt? Dann feier dich für dein Buch! Und lass dich bloß nicht von dieser kleinen Pflichtübung von der Buchveröffentlichung abhalten!
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